Vorsicht Falle, wenn es heisst Vergütung nur bei Erfolg

von Oliver Beyersdorffer

Seit der Regulierung des Gesetzgebers in Bezug auf Provisionshöhe und Haftungszeitraum, ist es für die PKV-Vermittler sehr viel schwieriger geworden die gewohnten Umsatzzahlen zu erreichen. Auch die Einführung der Unisextarife hat zu Umsatzverlusten beigetragen.
Die Rahmenbedingungen sind schlechter geworden und daher konzentrieren sich die PKV-affinen Vermittler auf die Optimierung von bestehenden Verträgen.

Dabei ist bedauerlicherweise zu beobachten, dass hier die gleichen moralischen Ansätze gelten, wie beim rücksichtslosen Umdecken von PKV-Kunden. Es geht hier ausschließlich nur um den Profit. Abgesehen von der Qualität der Beratung und der Sachkenntnis, die ich heute nicht näher beleuchten möchte geht es mir um die vermeintlich risikolose vertragliche Vereinbarung mit den so genannten Optimierern.

Es wird damit geworben, dass eine Vergütung nur dann zu bezahlen ist, wenn der Tarifwechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Das suggeriert, dass der betroffene PKV-Kunde der Dienstleistungsvertrag vollkommen risikofrei unterschreiben kann, denn nur wenn der Optimierer Erfolg hat, muss da Honorar gezahlt werden.

In Wahrheit verhält sich das aber ganz anders, denn das Vertragswerk der Optimierer enthält generell zwei Komponenten,

erstens: Die Berechnungsgrundlage für das Honorar ist die erzielte Beitragsersparnis, die dann mit einem entsprechenden Multiplikator, der zwischen 6 und 12 liegt die Höhe der Vergütung ergibt, wobei noch 19% Mehrwertsteuer hinzukommt und

zweitens, dass die Vergütung auch dann gezahlt werden muss, wenn der PKV-Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums, der zwischen 18 und 48 Monaten liegt die Umstellung seiner Krankenversicherung in einen der durch den Optimierer recherchierten Tarife selbst durchführt.

Es fehlt hier etwas an Transparenz und das führt dazu, dass Betroffene diese Formulierungen gerne überlesen. Die Optimierer kommunizieren das auch nicht wirklich offen, denn es dient der eigenen Absicherung. Keiner will umsonst arbeiten und bei der leider in der Zwischenzeit vorherrschenden "Geiz-ist-geil-Mentalität", kann man das vielleicht auch nachvollziehen.

Aber sehen wir uns doch mal die Tatsachen an. Der Optimierer macht zunächst einmal nur eine Tarifrecherche, d. h. er schaut nach möglichen Alternativen zur Gestaltung des Versicherungsschutzes. Und wenn jetzt der betroffene PKV-Kunde entscheidet, dass er es auf eigene Faust versucht - er kennt ja nun Tarif und Beitrag - dann ist das sicherlich dem Optimierer gegenüber ungerecht und verwerflich. Ob aber ein Honorar in vierstelliger Höhe für eine Tarifrecherche angemessen ist, halte ich doch für höchst fragwürdig.

Ich bin mir nicht sicher, ob das einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Übrigens,... so eine Tarifrecherche biete ich im Rahmen einer Ersteinschätzung an oder, wenn der Zieltarif bereits klar ist als persönlichen Tarif- und Leistungsvergleich.

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