Versicherer können Grundsatzentscheidungen zukünftig nicht verhindern

von Oliver Beyersdorffer

19:08

Ab 2014 treten die Änderungen der Zivilprozessordnung in Kraft, die im Zuge der Umsetzung durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten notwendig werden. Dadurch kann nach Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof keiner der Prozessbeteiligten aus dem Verfahren durch Annerkenntnis der Klageforderung aussteigen. Das war die bevorzugte Verhaltensweise:

Die Assekuranz lässt sich durch alle Instanzen verklagen und wenn dann der BGH durchblicken lässt, das die Entscheidung zu Ungunsten des Versicherers ausfallen wird dann erkennt man die Klageforderung an, übernimmt sämtliche anfallenden Kosten und erhält ein begründungsloses Anerkenntnisurteil, das dann Sang- und Klanglos verschwindet.

Das ist Experten schon seit Jahren ein Dorn im Auge und Verbraucherschützer und Juristen gleichermaßen fordern schon lange eine Änderung der Zivilprozessordnung. Und genau das ist jetzt geschehen und ab 2014 kann sich der Versicherer nicht mehr so einfach vor einer Leitentscheidung drücken, denn dazu wäre dann die Zustimmung des Proszessgegners nötig und ich kann mir kein Szenario vorstellen, bei dem ein Versicherungskunde einverstanden wäre, der zuvor jahrelang um sein Recht kämpfen musste.

Mir gefallen die Aussichten gut, denn jetzt wird sich zeigen was sie wirklich wert sind - die Propagandasprüche von Transparenz und Verständnis, von kundenorientierter Vertragsgestaltung und verbraucherfreundlichem Bedingungswerk.

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