Verbandsempfehlung bezüglich der Mindeststandards der PKV

von Oliver Beyersdorffer

Speziell bei der Erstattung hinsichtlich der Kosten für Hilfsmittel, Psychotherapie, Suchtentwöhnung und häuslicher Behandlungspflege sowie für eine palliative Versorgung hat der PKV-Verband seinen Mitglieder empfohlen diese Leistungen in die neuen Unisex-Tarife einzukalkulieren.

Außerdem ist das Bedingungswerk durch Klarstellungen und Präzisierungen verständlicher und dadurch auch Verbraucher freundlicher geworden. Das hat dazu geführt, dass die PKV-Anbieter nach einer Phase der Beobachtung und des Abwartens im Laufe des Jahres 2013 Verbesserungen ihrer Bedingungen vorgenommen haben. Branchenweit ist zu vermelden, dass die Unisextarife ein besseres Leistungsspektrum haben, als es in den Bisxtarifen der Fall ist.

Die Verbandsempfehlungen mussten in der Regel nur im unteren und mittleren Preissegment eingearbeitet werden, während bereits vorhandene Unisextarife im oberen Preissegment nicht unbedingt nachgebessert werden mussten.

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