Umstellung in UNISEX ist vielfach nachteilig

von Oliver Beyersdorffer

Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass die Krankenversicherer vermehrt UNISEX-Tarife anbieten, wenn PKV-Kunden nach einer preiswerteren Alternative anfragen. Aber der Wechsel in die UNISEX-Tarifwelt führt in eine Sackgasse. Das Tarifwechselrecht - in § 204 VVG verankert - ermöglicht jederzeit eine Umstellung von Bisex nach UNISEX, schließt aber eine Rückkehr generell aus.

Wer hier vorschnell handelt, ohne sich der gesamten Rechtsfolgen bewusst zu sein, der beraubt sich selbst einer ganzen Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten für seinen Versicherungsschutz.

Was hier unbedingt zu beachten ist, um sicher und wohlbehalten ans Ziel zu gelangen, erfahren Sie gleich hier...

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