Tarifstrukturzuschlag ist unzulässig!

von Oliver Beyersdorffer

Das Bundes-Verwaltungsgericht in Leipzig hat die Allianz Private Krankenversicherungs-AG abgewatscht. Der Tarifstrukturzuschlag, den alle Bestandskunden bei einem Tarifwechsel in die AktiMed-Tarifserie bezahlen mussten ist unzulässig. Er verstößt laut Ansicht des Gerichts gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht.

Durch diese Entscheidung ist klar, dass die APKV seit Einführung der Tarife im März 2007 gegen geltendes Recht verstößt. Jeder APKV-Kunde, der von einem anderen Tarif in einen AktiMed-Tarif gewechselt hat und den Tarifstrukturzuschlag bezahlt, wird ab sofort eine nochmalige Beitragserleichterung erfahren, denn die APKV darf den Zuschlag nicht mehr erheben.

Wenn Sie zu meinen Lesern gehören, dann haben Sie sicherlich den Rat befolgt, bei einem Tarifwechsel in AktiMed das Umstellungsangebot um den handschriftlichen Passus zu ergänzen, dass Sie den Tarifstrukturzuschlag nur unter Vorbehalt einer späteren gerichtlichen Entscheidung bezahlen.

Das wird sich jetzt für Sie auszahlen, denn Sie können die bislang bezahlten Beträge des zu unrecht verlangten Tarifstrukturzuschlag zurückfordern.

Ein entsprechendes Musterschreiben habe ich für Sie in Ihrem Leserbereich zum kostenlosen Download bereitgestellt.

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