So sichern Eltern ihren Kindern das Recht auf den Standardtarif

von Oliver Beyersdorffer

Der Standardtarif ist die Seniorenlösung für PKV-Kunden, die sich bereits vor dem 01.01.2009 privat krankenversichert haben nach dem Januar 2009 nicht den PKV-Anbieter gewechselt haben. Zum 31.12.2008 wurde er geschlossen und seither steht nur noch der Basistarif zur Verfügung.

Dennoch können Eltern auf die das beschriebene Szenario zutrifft ihre Kinder auch heute noch in Bisex-Tarifen der so genannten "Alten Tarifwelt" mit Geburt oder bei Adoption nachversichern. Obwohl seit dem 21.12.2012 nur noch UNISEX-Tarife bei Neuabschluss zur Verfügung stehen, gibt es bei der Kindernachversicherung eine Ausnahmeregelung.

Die Entscheidung obliegt allein den Eltern. Dadurch sichern sie für ihre Kinder auch heute den Zugang zum Standardtarif - ein Vorteil, der nicht zu unterschätzen ist.

Prinzipiell muss man als Elternteil hier aber besonders aufmerksam sein, denn nicht jeder Versicherer bietet das von sich aus an. Bei manchen Krankenversicherern muss man explizit danach fragen, denn die Ausnahmeregelung wird gerne auch ignoriert.

PKV-Verband und BaFin haben sich hier aber eindeutig positioniert:

"Auf Verlangen der Eltern muss auch eine Nachversicherung im Bisex-Tarif der Eltern möglich gemacht werden."

Im Verbandsmagazin PKV publik wurde dieser Hinweis bereits 2013 abgedruckt und der Verband erklärt dazu:

"Als Kunde dürfen Sie in den konkreten Fällen die Versicherungsunternehmen auf die Position der BaFin sowie an den PKV-Verband verweisen. Wir gehen davon aus, dass dann die Nachversicherung auch im Bisex-Tarif vollzogen wird."

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