Neue Hürde beim Tarifwechsel - die Erstantragsauswertung

von Oliver Beyersdorffer

Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG (APKV) hat etwa seit Mitte 2011 eine neues Instrument für sich entdeckt, um den Tarifwechsel für Bestandskunden, die sich für die neue AktiMed-Tarifserie interessieren zu erschweren:

Die Rede ist von der so genannten Erstantragsauswertung. Dabei zieht die APKV den ursprünglichen Antrag des PKV-Kunden aus dem Archiv und überprüft die damals gemachten Gesundheitsangaben auf etwaige bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bestandene Erkrankungen hin. Wir reden hier von einem Zeitraum der bereits zehn, zwanzig, dreißig oder sogar noch mehr Jahre zurückliegen kann.

Wenn sich dabei herausstellt, dass bereits damals eine Erkrankung bestand, dann wird geprüft, ob dieses Risiko heute im AktiMed zu einem Beitragszuschlag führen würde. Wenn das so ist, dann erhebt der Versicherer einen Risikozuschlag für diese Erkrankung, sofern der Allianzkunde auf einem Wechsel in einen der AktiMed-Tarife besteht.

Damit wird folgendes erreicht:

  • Der sich durch den Tarifwechsel ergebende Beitragsvorteil reduziert sich erheblich;
  • der Tarifwechsel wird unattraktiv und
  • als Kunde der Allianz wird man unzufrieden.

Der hier geforderte Risikozuschlag ergibt sich nicht aufgrund von etwaigen Mehrleistungen oder einem höheren Versicherungsumfang, die vom neuen Tarif bereitgehalten werden, sondern er basiert ausschließlich auf dem zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Risikos.

Handelt es sich um eine rechtskonforme Vorgehensweise?
Meiner Ansicht nach ist dieses Verhalten rechtlich fragwürdig, denn bei der Antragstellung erfragt ein Versicherer die gesundheitlichen Verhältnisse nur über einen bestimmten, klar umrissenen Zeitraum ab. Alles Ereignisse, die vor diesem Zeitpunkt liegen, sind nicht von Interesse.

Warum verfährt man bei Bestandskunden anders und reist nachträglich ein Risiko ein, das zuvor gar nicht als risikorelevant eingestuft war? Ich halte das für den neuerlichen Versuch der Allianz den Tarifwechsel abzuwehren.

Auch wenn sie beteuert die Vorgehensweise mit der BaFin abgesprochen zu haben. Das hat sie beim Erheben des Tarifstrukturzuschlags auch behauptet und das Ergebnis ist bekannt. Es ist sehr sannend zu sehen, wie diese Angelegenheit sich entwickelt, denn ich weiß von zahlreichen Beschwerden bei der BaFin und von Klagen, die bereits gegen die Allianz Private Krankenversicherungs-AG in Vorbereitung sind.

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