Herabsetzungsbefugnis bei Krankentagegeld

von Oliver Beyersdorffer

Nachdem der Bundesgerichtshof eine Klausel in den MB/KT, also den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung für unwirksam erklärt hat, versuchen die Krankenversicherer derzeit diese unwirksame Klausel zu ersetzen.

Perfiderweise soll das auch für bereits bestehende Verträge gelten, das heißt, die Krankenversicherer wollen einen bestehenden Vertrag nachträglich und rückwirkend ändern - zum Nachteil ihres Kunden... das ist natürlich rechtswidrig. Es geht um die Herabsetzungsbefugnis im Leistungsfall. Die neue Klausel ist für neue Verträge gültig, daran gibt es nichts zu beanstanden... aber keinesfalls für bestehende Verträge.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche jetzt durchsetzen, denn im Leistungsfall ist das ein schlechter Zeitpunkt.

Folgende Krankenversicherer haben das bereits auch für ihren Versichertenbestand geändert:

  • ARAG Krankenversicherung
  • Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • Continentale Krankenversicherung
  • Debeka Krankenversicherungsverein
  • Deutsche Ring Krankenversicherung
  • HALLESCHE Krankenversicherung
  • LVM Krankenversicherung
  • SIGNAL IDUNA Krankenversicherung
  • UKV UNION KRANKENVERSICHERUNG

Diese Krankenversicherer haben es für das Neugeschäft geändert, ob es auch für den Bestand gelten wird, ist noch nicht ganz klar:

  • AXA Krankenversicherung
  • Alte Oldenburger Krankenversicherung
  • Barmenia Krankenversicherung
  • CENTRAL Krankenversicherungsverein
  • Gothaer Krankenversicherung
  • LKH Landeskrankenhilfe
  • MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung
  • R+V Krankenversicherung
  • SDK Süddeutsche Krankenversicherung
  • uniVersa Krankenversicherung
  • Württembergische Krankenversicherung

Völlig unklar ist es noch bei:

  • HUK-COBURG Krankenversicherung
  • Mannheimer Krankenevrsicherung
  • NÜRNBERGER KRANKENVERSICHERUNG
  • Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung
  • Provinzial Krankenversicherung

Besonderheiten

Bei der DKV Deutsche Krankenversicherung gibt es offenbar eine abweichende Klausel in den neuen Bedingungen, die wohl aber unwirksam ist.

Die INTER Krankenversicherung hat bereits 2012 ihre Versicherungsbedingungen geändert. Aber auch diese Klausel könnte unwirksam sein.

Die Allianz Private Krankenversicherung verzichtet generell auf die Anwendung der neuen Klausel.

Überprüfung?

Sollten Sie sich Unterstützung bei der Überprüfung wünschen, um festzustellen, ob Ihr Krankenversicherer auch bei Ihrem Vertrag diese Vorgehensweise beabsichtigt, dann laden Sie sich hier, auf unserer Seite expertennetzwerk24.de unter

http://expertennetzwerk24.de/herabsetzung-bei-krankentagegeldleistungen/

die entsprechenden Unterlagen herunter. Bis 22.12.2017 ist die Überprüfung für Sie sogar ohne Kosten ;-)

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