Bundesverwaltungsgericht: Tarifstrukturzuschlag

von Oliver Beyersdorffer

Am 23.06.2010 um 11.00 Uhr ist die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angesetzt. Das Gericht muss sich mit der Frage beschäftigen, ob der von der Allianz Private Krankenversicherungs-AG (APKV) erhobene Tarifstrukturzuschlag gesetzeskonform ist, oder nicht.

Diesen Zuschlag verlangt die APKV von allen PKV-Bastandskunden, die von einem "Alt"-Tarif in die AktiMed-Serie wechseln wollen, worauf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Unterlassung verfügt hatte. Der Klage der APKV wurde vom Frankfurter Verwaltungsgericht statt gegeben. Allerdings wurde Sprungrevision zugelassen, da das Gericht durchaus den richtungsweisenden Charakter seiner Entscheidung erkannt hat.

Jetzt wird es nicht mehr lange dauern und es herrscht Klarheit darüber, ob ein Versicherer von seinen Kunden eine Tarifwechselgebühr verlangen darf, oder ob damit gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen wird.

Eines ist klar, entscheiden die Richter zu Gunsten des Tarifstrukturzuschlags werden andere Versicherer auf den Zug aufspringen und ebenfalls mit unterschiedlichen Kalkulationsstrukturen argumentieren, um den Beitragsvorteil, der sich durch einen Tarifwechsel ergibt drastisch zu mindern. Damit würde das Tarifwechsel-Recht ausgehöhlt und der Gesetzgeber nachträglich verhöhnt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat hier eine große Verantwortung.

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