Bundesgesundheitsminister fordert: PKV für ALLE

von Oliver Beyersdorffer

Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat gegenüber der Rhein-Zeitung einen überraschenden und zugleich kühnen Vorschlag gemacht. Er sprach von der Öffnung der Privaten Krankenversicherung für alle Bundesbürger.

WOW... so deutlich hat das noch nicht einmal der neue PKV-Chef und Vorstandsvorsitzende der Debeka Volker Laue gefordert. Er bat lediglich die Versicherungspflichtgrenze deutlich zu senken, damit mehr Arbeitnehmer die Chance haben sich privat zu versichern, was das langfristige Überleben der PKV gewährleisten würde.

Der Vorschlag aus dem Gesundheitsministerium geht da noch einen großen Schritt weiter, denn wenn der Zugang jedem möglich sein soll, dann hat das den Fall der Versicherungspflichtgrenze zur Folge. Aktuell müssen abhängig Beschäftigte mindestens 52.200 EUR im Jahr verdienen, damit ein Wechsel in die PKV möglich ist.

Die FDP ist die einzige Partei, die die Fahne der PKV hoch hält. Selbst die arbeitgeber- und untenehmeraffine CDU begegnet der PKV inzwischen eher argwöhnisch. Ihr gesundheitspolitischer Sprecher Jens Spahn erteilte dem Vorschlag des Koalitionspartner ein klare Absage. Auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE sagte er, dass ein solcher Vorschlag nur umsetzbar sei, wenn auch die PKV jeden Kunden aufnehmen müsse, was letztlich zu einer

"... GKVisierung der PKV führe...".

Die PKV wird es wohl mit gemischten Gefühlen aufnehmen. Einerseits ist das ein klares Bekenntnis zum dualen Gesundheitssystem. Andererseits wird die Umsetzung einer so radikalen Forderung auch die PKV vor große Probleme stellen.

Was eine Kontrahierung und die damit verbundene Verpflichtung jeden Abschlusswilligen unabhängig vom medizinischen Risiko aufnehmen zu müssen bedeutet, hat sie bereits mit dem Basistarif erfahren. Hier bezahlt jeder Erwachsene zwischen 21 und 121 Jahren den Höchstbeitrag, der künstlich auf den Höchstbetrag der GKV gedeckelt werden muss. Mitgebrachte Alterungsrückstellungen wirken sich nicht beitragsmindernd aus, da aufgrund der gesetzlichen Auflagen der maximal mögliche Beitrag nicht ausreicht um die Kosten zu decken. Internen Berechnungen zur Folge, müsste der Beitrag rund 1.400 EUR betragen, damit die Ausgaben abgefedert werden.

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