BGH erteilt PKV-Kunden klare Absage

von Oliver Beyersdorffer

Im Streit um das Treuhänderverfahren hat der BGH gegen die PKV-Kunden entschieden. Unabhängigkeit des Treuhänders, der die Beitragsanpassungen überprüft ist nicht das entscheidende Kriterium. Allein die Bestellung des Treuhänders durch die BaFin und seine damit verbundene Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde sei entscheidend.

Lange Gesichter bei klagenden PKV-Kunden und Klägervertreter... keine zurückfließenden Beiträge für unzulässige Erhöhungen. Der Bund der Versicherten vertritt die Ansicht, dass dieses Urteil sogar zu erwarten war. Der BGH setzt noch eines drauf und meint, dass es nicht notwendig sei, die Unabhängigkeit von bestellten Treuhändern zivilgerichtlich nachprüfen zu lassen.

Die PKV ist fein raus... wieder mal! Aber eines wurde trotzdem nicht geklärt, nämlich die Frage, ob der Treuhänder, der lediglich ein Mandat hat und den überwiegenden Teil seiner Einkünfte allein dadurch erzielt wirklich als unabhängig bezeichnet werden kann oder eben nicht.

Irgendwie haben sich alle etwas mehr versprochen von der ganzen Nummer, oder?

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