Beitragsanpassungen zum Jahreswechsel

von Oliver Beyersdorffer

Die Presse beginnt bereits darüber zu berichten, dass es zum Jahreswechsel 2016/2017 wieder Beitragsanpassungen bei zahlreichen Krankenversicherer geben wird. Als Grund wird hier angeführt, dass die anhaltende Niedrigzinsphase die PKV-Anbieter zwingt die Beiträge anzuheben. Das ist eigentlich nicht korrekt, denn um die Beiträge anheben zu können, müssen einer oder mehrere der "auslösenden Faktoren" die jeweilige Grenze überschreiten.

Zu den auslösenden Faktoren zählen beispielsweise gestiegene Ausgaben oder die längere Lebenserwartung. Keinesfalls gehört die schwindende Kapitalmarkterlöse dazu. Die Absenkung des Rechnungszinses in den Geschlechter abhängig kalkulierten Tarifen wird sicherlich zu einer Erhöhung der bevorstehenden Beitragsanpassung führen, ist aber keinesfalls der Grund für die Anhebung.

Im April diesen Jahres hat bereits ein Krankenversicherer für Aufsehen gesorgt, da die durchgeführte Anpassung in einigen Tarife mit bis zu 49,9 Prozent maximal jedoch 129,90 EUR sehr hoch ausgefallen ist. Allerdings waren nicht so viele Menschen betroffen, wie es uns die Presse gerne glauben machen wollte. Die DKV hat zu diesem Termin auch in den Bisex-Tarifen den Rechnungszins abgesenkt.

Doch was bedeutet das genau? In der Kalkulation der Bisextarife wird ein Rechnungszins von 3,5 Prozent zugrunde gelegt. Durch die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt ist es für die Krankenversicherer sehr schwer in ertragreiche aber zugleich auch sichere Anlagen zu investieren. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Rückstellungen in mündelsicheren Anlagen investiert werden müssen.

Mit Entwicklung der so genannten UNISEX-Tarife hat die PKV den Rechnungszins in der Beitragskalkulation auf 2,75 Prozent gesenkt und sie damit der vorherrschenden Zinslage angepasst. Die Krankenversicherer werden gezwungen sein, auch in den Bisextarifen den Rechnungszins abzusenken. Das wird gleichzeitig zu einer Anhebung der Beiträge führen.

Was wird es kosten? Wie hoch die Anpassungen insgesamt ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aber die Experten sprechen in Bezug auf die Absenkung des Rechnungszinses einer relativ genauen Vorstellung, wie sich das auf die Beitragsentwicklung auswirken wird. Entsprechende einer Faustformel wird die Absenkung der Rechnungszinses um 0,1 Prozent zu einer Anhebung des Beitrags um 1,0 Prozent führen.

Sollte Ihr Versicherer also den Rechnungszins für Ihren Tarif, bzw. für Ihre Tarife auf das Niveau von UNISEX senken, dann kann es sich maximal um 0,75 Prozentpunkte handeln und das führt zu einer Verteuerung um höchstens 7,5 Prozent.

Allerdings gehört der schwindende Zinsertrag nicht zu den auslösenden Faktoren und daher kommt die Anpassung aufgrund der Zinssenkung nur zusätzlich zum sonstigen Anpassungsbedarf hinzu.

Daher spricht die Presse auch von durchschnittlich 11 bis 12 Prozent, die die Beiträge zum Jahreswechsel steigen werden. Durchschnittlich bedeutet, dass es Versicherte geben wird, bei denen der Beitrag nahezu gleichbleibt und andere, deren Beiträge deutlich mehr als 11 bis 12 Prozent angepasst werden.

Sobald Sie von Ihrem Krankenversicherer über die bevorstehende Beitragsänderung informiert werden, haben Sie Gelegenheit Ihren Versicherungsschutz umzugestalten, um ihn beispielsweise durch einen Tarifwechsel an die neue Situation anzupassen.

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