Aufnahmegarantie belastet nicht die Beitragsentwicklung des Bestands

von Oliver Beyersdorffer

Einige Krankenversicherer werben mit einer Aufnahmegarantie für Arbeitnehmer, deren Einkommen künftig über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Bereits seit 2013 gewähren die Debeka und die HUK-COBRG Neukunden Zugang zur privaten Krankenversicherung, wobei selbst schlechte Gesundheitsverhältnisse der Interessenten maximal einen Zuschlag von 30% erforderlich machen.

Die Branche reagierte mit gemischten Gefühlen auf die Öffnungsaktion. Einige wenige zogen nach, während sich die Mehrzahl abwartend verhielt. Jetzt, mehr als ein Jahr später, denken auch andere Krankenversicherer darüber nach.

Die Frage, die sich währendessen bereits Versicherte stellen ist, ob und in wie weit sich eine Aufnahmegarantie nachteilig auf den eigenen Beitrag auswirken könnte. Es ist naheliegend zu glauben, dass Neukunden mit angeschlagener Gesundheit für die eigene Beitragsentwicklung nachteilig sein können, wenn von Unternehmensseite garantiert wird, dass der Risikozuschlag nur maximal 30% des Beitrags betragen werde und eine Ablehnung keinesfalls erfolgt.

Der Versicherungsmathmatiker Peter Schramm führt dazu aus, dass zwar die Ausgaben für Gesundheitsleistungen durch die Aufnahmegarantie steigen können und dadurch auch eine Verschlechterung des Risikos innerhalb des Kollektivs die Folge sein kann. Allerdings werde das bereits zu Beginn in die Beiträge der betroffenen Personen eingerechnet, denn das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sieht in § 12b vor, dass die Beiträge für den Versichertenbestand nicht nachträglich erhöht werden dürfen, weil zuvor eine unzureichende Kalkulation vorgenommen worden sei.

Das gelte gleichermaßen auch für die Aufnahme schlechter Risiken durch eine freiwillige Kontrahierung und daher können die Folgen vermehrter Leistungsinanspruchnahme nicht auf den Versichertenbestand umgelegt werden.
Sollte sich herausstellen, dass die Beiträge als Folge der Aufnahmegarantie erhöht werden müssen, dann muss der Krankenversicherer das durch eigene Mittel finanzieren.

Die Sorge, dass sich die Aufnahmegarantie nachteilig auf die eigene Beitragsentwicklung auswirkt ist also unbegründet.

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