BEITRAGSENTLASTUNGSMODELLE - UND WAS DAHINTER STECKT
Beitragsentlastungsmodelle gibt es seit den 1990er Jahren und sie wurden zu Beginn gerne und durchaus auch häufiger gleich mit verkauft. Ihre Funktionsweise ist einfach und leicht verständlich:
Durch einen mehr oder weniger hohen Mehrbeitrag spart man zusätzliches Kapital an, das später - meistens ab 65 oder zwischenzeitlich auch 67 - für eine garantierte Beitragsminderung in nicht unerheblichem Umfang sorgt. Es wird keinerlei Risiko gedeckt und daher fließt der Beitrag bis auf den jeweiligen Verwaltungskostenanteil komplett in den "Sparstrumpf" des Versicherers. Es ist eigentlich wie bei einem Sparvertrag.
Das Problem dabei ist lediglich, dass Versicherer keine Bankgeschäfte mit Ihren Kunden machen können und daher ist das eingezahlte Kapital zweckgebunden. Es dient ausschließlich der Beitragsentlastung.
Kalkuliert wird der Ertrag mit dem entsprechend zugrunde gelegten Rechnungszins, der in der Bisex-Tarifwelt 3,5 Prozent betrug und nun in der UNISEX-Tarifwelt 2,75 Prozent beträgt (bei der HALLESCHE nur 2,5 Prozent und bei der Hanse Merkur wohl immer noch über 3 Prozent). So gut wie eine Kosten und dadurch ein gutes Geschäft...
Allerdings hat das Ganze einen Haken:
Der Beitrag ist bis zum Vertragsende zu bezahlen, andernfalls kann die (garantierte) Höhe der Entlastung NICHT eingehalten werden.
GENAU JETZT WIRD ES SCHWIERIG...
Der Vertrieb tut sich mit der Tatsache schwer, sogar sehr schwer. Warum?
Nun das ist eigentlich ganz einfach...
- Die Lukrativität dieses Geschäfts für den jeweiligen Versicherungskunden schwindet mit jedem Jahr, für das länger Beitrag gezahlt wird und niemand will sich eigentlich mit einer freiwilligen Beitragszahlung bis an sein Lebensende binden.
- Die Bindung zum Versicherer wächst dadurch enorm, denn das Kapital ist zweckgebunden und bei einer Kündigung verloren. Obwohl seit 2009 sogar Alterungsrückstellungen mobil sind und bei einem Wechsel des PKV-Anbieter auf einen neuen Versicherer übertragen werden können, gibt es für das Beitragsentlastungsmodell keine Lösung.
Die meisten PKV-Kunden mit einem Beitragsentlastungsmodell wissen gar nicht, dass sie den Beitrag weiter bezahlen müssen - und Sie... haben Sie's gewusst?
Der Beitrag ist bis zum Vertragsende weiter zu bezahlen. Nur dann ist die lebenslang garantierte Beitragsentlastung in der vereinbarten Höhe möglich!
CHECKEN, BEVOR ES ZU SPÄT IST
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie Ihr Entlastungsmodell auf Dauer behalten wollen, ob sich das Ganze auch wirklich für Sie lohnt, oder ob am Ende nur der Versicherer verdient... dann lassen Sie mich das man genauer in Augenschein nehmen.
Ich besorge alle relevanten Informationen zur Ihrer Beitragsentlastungs-Komponente...
- Guthaben,
- Verzinsung,
- Termine,
- Bedingungen
Im Anschluss haben Sie Antworten auf alle diese Fragen und sind in der Lage für sich eine Kosten-Nutzen-Analyse für sich zu machen.
Interessiert? Hier erreichen Sie mich...
UNGEREIMTHEITEN
Das ganze Modell ist etwas undurchsichtig. Warum? Nun, ganz einfach, weil es zwar sehr leicht abschließbar ist, wenn man es aber beenden will, dann ergeben sich eine ganze Reihe von Fragen, die von den Versicherern aber nicht unbedingt zufriedenstellend beantwortet werden oder das Ergebnis einer Beendigung unbefriedigend ist.
Ich schildere Ihnen das mal aus der Sicht zweier Mandanten und deren beiden Krankenversicherern...
Einer meiner Mandanten - Generali-versichert mit dem Beitragsentlastungsmodell EBE ausgestattet - hat im Dezember 2016 erstmals die Entlastung erhalten.
Eckdaten:
- 150,00 EUR monatliche Entlastung
- 139,42 EUR Beitrag
- 10,58 EUR tatsächliche Beitragsreduzierung
Wir hinterfragten bei der Generali die Sinnhaftigkeit, wollten den aufgelaufenen Betrag wissen und stellten in Aussicht den Tarif EBE zu beenden. Der Versicherer teilte daraufhin mit:
- Guthaben 13.636,45 EUR
- bei Beendigung erfolgt keine Anrechnung... das Geld ist also futsch!
Das Problem ist, dass die Bedingungen zwar eine Kündigungsmöglichkeit vorsehen und eine Entlastung auch angerechnet werden kann, aber nur solange der EBE noch nicht in der Entlastungsphase ist.
Aussehen tut das nun so, als wenn der Versicherer das angesparte Guthaben seines Kunden behält, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Die in Aussicht gestellte Entlastung in Höhe von 10,68 EUR würde für einen Verbrauch mehr als 106 Jahre benötigen - ohne dass wir hier noch Zinsen berücksichtigen.
Das Ganze geht aber noch weiter... auf Nachfrage ist der Generali dann aufgefallen, dass sie sich, nun, sagen wir mal, nicht ganz richtig ausgedrückt habe, denn in Wahrheit wird der Beitrag nicht um 10,68 EUR günstiger, sondern im Gegenteil, er steigt um diesen Betrag.
Warum?... Ganz einfach, es erfolgt keinerlei Anrechnung mehr, der Beitrag für den EBE entfällt und die Entlastung ebenfalls.
Bedauerlicherweise scheute mein Mandant den Konflikt mit der Generali und daher konnte ich das nicht weiterverfolgen. Allerdings ist dieser Fall exemplarisch, denn das gilt für die Beitragsentlastungsmodelle wohl generell.
Einer meiner Mandanten hat in seinem Vertrag bei der HALLESCHE die erste Beitragsentlastungskomponente MBZ 200 eingeschlossen. Im Rahmen meiner Beratung habe ich ihm empfohlen den Kosten-Nutzen zu überdenken und daraufhin hat er bei seinem Versicherer verschiedene Fragen gestellt, die die HALLESCHE folgendermaßen beantwortet hat:
Wenn das Entlastungsmodell erst nach der Aktivierung, in diesem Fall also nach dem 65. Geburtstag, beendet wird, dann entfällt die Entlastung und die eingezahlten Beiträge sind weg... zumindest für den Versicherungskunden, der sie eingezahlt hat.
Vielleicht trifft das auf alle Entlastungskomponenten zu, die ähnlich aufgebaut sind.
Brisanter wird das Ganze, wenn es sich um den Nachfolger des MBZ 200 handelt - den MBZflex oder in UNISEX den MBZ.flex
In dieser Gestaltung verfallen alle eingezahlten Beiträge ersatzlos wenn man die Sonderbedingung kündigt und es spielt gar keine Rolle zu welchem Zeitpunkt man das tut. Es ist egal, ob vor Einsetzen oder während der Entlastungsphase.
Bei Kündigung - Geld weg! Das ist auf jeden Fall eine Mogelpackung.
VOR AKTIVIERUNG BEENDEN...
Sie sollten unbedingt darüber nachdenken, ob Sie Ihr Beitragsentlastungsmodell bereits vor Beginn der Aktivierungsphase beenden.
Sollte es tatsächlich richtig sein, dass bei einer Kündigung während der Entlastungsphase keine Anrechnung des bereits aufgebauten Kapitals erfolgt, sondern dass es sozusagen ohne Gegenleistung beim Versicherer verbleibt... dann ist es auf jeden Fall besser zum richtigen Zeitpunkt die Reißleine zu ziehen und den Spuk zu beenden!
Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen, dann bin ich gerne behilflich... nutzen Sie einfach das Kontaktformular gleich hier.

ZWEI UNTERSCHIEDLICHE ARTEN VON BEITRAGSENTLASTUNGSMODELLEN
Im Wesentlichen unterschieden wir zwei Arten von Beitragsentlastungmodellen:
Das erste ist das populärste... es wird als ABE, BE, BEA, BEST, BET, BSP, BV, EBE, MBZ, MOD oder wie auch immer bezeichnet. Es handelt sich um eine Sonderbedingung oder um einen Zusatztarif, der in der Police ausgewiesen wird und dem die entsprechend vereinbarte Entlastungshöhe und der entsprechende Beitrag zugeordnet ist... transparent - soweit sich das in der PKV überhaupt sagen lässt.
Das zweite Modell ist aber das gerissenste, weil es subtiler ist und wird nur von drei Versicherern in dieser Form praktiziert. Bei Allianz und Gothaer wird die Vereinbarung als "V" bezeichnet und einfach an den jeweiligen Tarif angehängt. Die Mannheimer macht das genauso, nur mit dem Unterschied, dass hier ein "B" an den jeweiligen Tarif angehängt ist.
Gerissen deshalb, weil der anfallende Beitrag im Gesamtbeitrag des Tarifs bereits enthalten ist und NICHT NOCH EINMAL EXTRA aufgeführt wird.
Gerissen deshalb, weil dem Kunden gar nicht auffallen kann, dass er den Beitrag für das "V" oder das "B" auch weiterhin bezahlt, selbst wenn die Entlastungsphase bereits begonnen hat.
Gerissen deshalb, weil der Vertreter es bei der Beratung nicht so genau erklären muss...
Noch ein Hinweis zur Continentale: Auch sie erweitert die Tarifbezeichnung um "BE", wenn das Beitragsentlastungsmodell vereinbart ist, in dem sie das Kürzel dem Tarif voranstellt. Im Versicherungsschein wird dann die Höhe der Entlastung und der entsprechende Beitrag rechts genannt.
Krankenversicherer | Bezeichnung | eingeführt |
Allianz Private Krankenversicherung | V, V m. Übertr.-Wert, V (U) (Beitragsentlastungsvereinbarung) | 01.1996 |
Alte Oldenburger Krankenversicherung | PBE (Beitragsermäßigung im Alter) | 01.2012 |
AXA Krankenversicherung | BEA Plus, BEA-N, BEA-U (Beitragsreduzierung im Alter) | 12.1993 |
Barmenia Krankenversicherung | EB, BA67+ (Beitragsermäßigung im Alter) | 02.1996 |
Bayerische Beamtenkrankenkasse | BEA65, BEST (Beitragsermäßigung im Alter) | 07.2007 |
Continentale Krankenversicherung | BE, BE-U (Beitragsreduzierung im Alter) | 11.2007 |
DBV-Winterthur Krankenversicherung | BSP (Beitragssicherungsplan) | 03.1995 |
Debeka Krankenversicherung | M65, M67 (Beitragsermäßigung im Alter) | 10.2009 |
Deutscher Ring Krankenversicherung | BSA, BSA-U (Beitragsentlastung) | 12.1996 |
DEVK Krankenversicherung | BE-A, BE-S (U) (Beitragsentlastung im Alter) | 07.1994 |
DKV Deutsche Krankenversicherung | V65, VV65 (Vereinbarung) | 10.1994 |
Generali Deutschland Krankenversicherung | BE, EBE (63) (Beitragsreduzierung im Alter) | 08.1994 |
Globale Krankenversicherung | BEA (Beitragsentlastung im Alter) | 02.1994 |
Gothaer Krankenversicherung | V (Vorsorgestufe), MediSafe | 04.1992 |
HALLESCHE Krankenversicherung | MBZ, MBZflex, MBZ.flex (Modifizierte Beitragszahlung) | 12.1993 |
Hanse Merkur Krankenversicherung | MBZ, BEN (Modifizierte Beitragszahlung) | 04.1996 |
HUK-COBURG Krankenversicherung | BET 55-70, BEIT-ERM 55-70 (Beitragsentlastungstarif) | 09.2011 |
INTER Krankenversicherung | BEA, BEA U (Beitragsermäßigung im Alter) | 07.1996 |
LVM Krankenversicherung | VorsorgePlus (Beitragsermäßigung) | 01.2011 |
Mannheimer Krankenversicherung | BV, BW (Beitragsreduzierung im Alter) | 07.1991 |
MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung | ABE, ABE-U (Altersbeitragsentlastung) | 01.1995 |
NÜRNBERGER KRANKENVERSICHERUNG | BET (Beitragsermäßigung im Alter) | 01.2011 |
ottonova Krankenversicherung | BEK 64, BEK 67 (Beitragsreduktion im Alter) | 06.2017 |
R+V Krankenversicherung | BET, WBET, BETU, WBETU (Beitragsentlastung) | 01.2000 |
SDK Süddeutsche Krankenversicherung | BE, BE-U (Beitragsreduzierung im Alter) | 01.1998 |
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung | peB 60-70, peB 60-70 (U) (Beitragsermäßigung) | 01.2012 |
UNION KRANKENVERSICHERUNG | BEA 65, BEA 65 (U) (Beitragsentlastung im Alter) | unbekannt |
uniVersa Krankenversicherung | BE|flex, uni-BE|flex (Reduzierung des Beitrags im Alter) | 08.2011 |
Vereinte Krankenversicherung | V (Beitragsentlastungsvereinbarung) | unbekannt |
VRK Krankenversicherung | Beitragsermäßigung 55-70, BEIT-ERM 55-70 (Beitragsentlastung) | 03.2012 |
Württembergische Krankenversicherung | SBA, SBAN, SBVU, SBZU (Beitragsentlastung) | 01.2009 |
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