BEITRAGSENTLASTUNGSMODELLE - UND WAS DAHINTER STECKT

Beitragsentlastungsmodelle gibt es seit den 1990er Jahren und sie wurden zu Beginn gerne und durchaus auch häufiger gleich mit verkauft. Ihre Funktionsweise ist einfach und leicht verständlich:

Durch einen mehr oder weniger hohen Mehrbeitrag spart man zusätzliches Kapital an, das später - meistens ab 65 oder zwischenzeitlich auch 67 - für eine garantierte Beitragsminderung in nicht unerheblichem Umfang sorgt. Es wird keinerlei Risiko gedeckt und daher fließt der Beitrag bis auf den jeweiligen Verwaltungskostenanteil komplett in den "Sparstrumpf" des Versicherers. Es ist eigentlich wie bei einem Sparvertrag.

Das Problem dabei ist lediglich, dass Versicherer keine Bankgeschäfte mit Ihren Kunden machen können und daher ist das eingezahlte Kapital zweckgebunden. Es dient ausschließlich der Beitragsentlastung.

Kalkuliert wird der Ertrag mit dem entsprechend zugrunde gelegten Rechnungszins, der in der Bisex-Tarifwelt 3,5 Prozent betrug und nun in der UNISEX-Tarifwelt 2,75 Prozent beträgt (bei der HALLESCHE nur 2,5 Prozent und bei der Hanse Merkur wohl immer noch über 3 Prozent). So gut wie eine Kosten und dadurch ein gutes Geschäft...

Allerdings hat das Ganze einen Haken:

Der Beitrag ist bis zum Vertragsende zu bezahlen, andernfalls kann die (garantierte) Höhe der Entlastung NICHT eingehalten werden.

 

GENAU JETZT WIRD ES SCHWIERIG...

Der Vertrieb tut sich mit der Tatsache schwer, sogar sehr schwer. Warum?

Nun das ist eigentlich ganz einfach...

  1. Die Lukrativität dieses Geschäfts für den jeweiligen Versicherungskunden schwindet mit jedem Jahr, für das länger Beitrag gezahlt wird und niemand will sich eigentlich mit einer freiwilligen Beitragszahlung bis an sein Lebensende binden.

  2. Die Bindung zum Versicherer wächst dadurch enorm, denn das Kapital ist zweckgebunden und bei einer Kündigung verloren. Obwohl seit 2009 sogar Alterungsrückstellungen mobil sind und bei einem Wechsel des PKV-Anbieter auf einen neuen Versicherer übertragen werden können, gibt es für das Beitragsentlastungsmodell keine Lösung.

Die meisten PKV-Kunden mit einem Beitragsentlastungsmodell wissen gar nicht, dass sie den Beitrag weiter bezahlen müssen - und Sie... haben Sie's gewusst?

Der Beitrag ist bis zum Vertragsende weiter zu bezahlen. Nur dann ist die lebenslang garantierte Beitragsentlastung in der vereinbarten Höhe möglich!

 

CHECKEN, BEVOR ES ZU SPÄT IST

Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie Ihr Entlastungsmodell auf Dauer behalten wollen, ob sich das Ganze auch wirklich für Sie lohnt, oder ob am Ende nur der Versicherer verdient... dann lassen Sie mich das man genauer in Augenschein nehmen.

Ich besorge alle relevanten Informationen zur Ihrer Beitragsentlastungs-Komponente...

  • Guthaben,
  • Verzinsung,
  • Termine,
  • Bedingungen

Im Anschluss haben Sie Antworten auf alle diese Fragen und sind in der Lage für sich eine Kosten-Nutzen-Analyse für sich zu machen.

Interessiert? Hier erreichen Sie mich...

UNGEREIMTHEITEN

Das ganze Modell ist etwas undurchsichtig. Warum? Nun, ganz einfach, weil es zwar sehr leicht abschließbar ist, wenn man es aber beenden will, dann ergeben sich eine ganze Reihe von Fragen, die von den Versicherern aber nicht unbedingt zufriedenstellend beantwortet werden oder das Ergebnis einer Beendigung unbefriedigend ist.

Ich schildere Ihnen das mal aus der Sicht zweier Mandanten und deren beiden Krankenversicherern...

Generali Deutschland Krankenversicherung - ehemals CENTRAL

Einer meiner Mandanten - Generali-versichert mit dem Beitragsentlastungsmodell EBE ausgestattet - hat im Dezember 2016 erstmals die Entlastung erhalten.

Eckdaten:

  • 150,00 EUR monatliche Entlastung
  • 139,42 EUR Beitrag
  • 10,58 EUR tatsächliche Beitragsreduzierung

Wir hinterfragten bei der Generali die Sinnhaftigkeit, wollten den aufgelaufenen Betrag wissen und stellten in Aussicht den Tarif EBE zu beenden. Der Versicherer teilte daraufhin mit:

  • Guthaben 13.636,45 EUR
  • bei Beendigung erfolgt keine Anrechnung... das Geld ist also futsch!
HINWEIS: Als der ich noch Generalagent für die HALLESCHE war und der MBZ eingeführt wurde, sah eine Kündigung die Umwandlung in eine lebenslange, beitragsfreie Krankenhaustagegeldversicherung vor, deren Tagessatz von Eintrittsalter, Geschlecht und aufgelaufenen Alterungsrückstellungen abhängig war - ob diese Regelung auch auf die Generali und den EBE anwendbar ist, kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.

Das Problem ist, dass die Bedingungen zwar eine Kündigungsmöglichkeit vorsehen und eine Entlastung auch angerechnet werden kann, aber nur solange der EBE noch nicht in der Entlastungsphase ist.

Aussehen tut das nun so, als wenn der Versicherer das angesparte Guthaben seines Kunden behält, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Die in Aussicht gestellte Entlastung in Höhe von 10,68 EUR würde für einen Verbrauch mehr als 106 Jahre benötigen - ohne dass wir hier noch Zinsen berücksichtigen.

Das Ganze geht aber noch weiter... auf Nachfrage ist der Generali dann aufgefallen, dass sie sich, nun, sagen wir mal, nicht ganz richtig ausgedrückt habe, denn in Wahrheit wird der Beitrag nicht um 10,68 EUR günstiger, sondern im Gegenteil, er steigt um diesen Betrag.

Warum?... Ganz einfach, es erfolgt keinerlei Anrechnung mehr, der Beitrag für den EBE entfällt und die Entlastung ebenfalls.

Bedauerlicherweise scheute mein Mandant den Konflikt mit der Generali und daher konnte ich das nicht weiterverfolgen. Allerdings ist dieser Fall exemplarisch, denn das gilt für die Beitragsentlastungsmodelle wohl generell.

 

HALLESCHE Krankenversicherung

Einer meiner Mandanten hat in seinem Vertrag bei der HALLESCHE die erste Beitragsentlastungskomponente MBZ 200 eingeschlossen. Im Rahmen meiner Beratung habe ich ihm empfohlen den Kosten-Nutzen zu überdenken und daraufhin hat er bei seinem Versicherer verschiedene Fragen gestellt, die die HALLESCHE folgendermaßen beantwortet hat:

Wenn das Entlastungsmodell erst nach der Aktivierung, in diesem Fall also nach dem 65. Geburtstag, beendet wird, dann entfällt die Entlastung und die eingezahlten Beiträge sind weg... zumindest für den Versicherungskunden, der sie eingezahlt hat.

Vielleicht trifft das auf alle Entlastungskomponenten zu, die ähnlich aufgebaut sind.

Brisanter wird das Ganze, wenn es sich um den Nachfolger des MBZ 200 handelt - den MBZflex oder in UNISEX den MBZ.flex

In dieser Gestaltung verfallen alle eingezahlten Beiträge ersatzlos wenn man die Sonderbedingung kündigt und es spielt gar keine Rolle zu welchem Zeitpunkt man das tut. Es ist egal, ob vor Einsetzen oder während der Entlastungsphase.

Bei Kündigung - Geld weg! Das ist auf jeden Fall eine Mogelpackung.


VOR AKTIVIERUNG BEENDEN...

Sie sollten unbedingt darüber nachdenken, ob Sie Ihr Beitragsentlastungsmodell bereits vor Beginn der Aktivierungsphase beenden.

Sollte es tatsächlich richtig sein, dass bei einer Kündigung während der Entlastungsphase keine Anrechnung des bereits aufgebauten Kapitals erfolgt, sondern dass es sozusagen ohne Gegenleistung beim Versicherer verbleibt... dann ist es auf jeden Fall besser zum richtigen Zeitpunkt die Reißleine zu ziehen und den Spuk zu beenden!

Wenn Sie sich dabei Unterstützung wünschen, dann bin ich gerne behilflich... nutzen Sie einfach das Kontaktformular gleich hier.

ZWEI UNTERSCHIEDLICHE ARTEN VON BEITRAGSENTLASTUNGSMODELLEN

Im Wesentlichen unterschieden wir zwei Arten von Beitragsentlastungmodellen:

Das erste ist das populärste... es wird als ABE, BE, BEA, BEST, BET, BSP, BV, EBE, MBZ, MOD oder wie auch immer bezeichnet. Es handelt sich um eine Sonderbedingung oder um einen Zusatztarif, der in der Police ausgewiesen wird und dem die entsprechend vereinbarte Entlastungshöhe und der entsprechende Beitrag zugeordnet ist... transparent - soweit sich das in der PKV überhaupt sagen lässt.

Das zweite Modell ist aber das gerissenste, weil es subtiler ist und wird nur von drei Versicherern in dieser Form praktiziert. Bei Allianz und Gothaer wird die Vereinbarung als "V" bezeichnet und einfach an den jeweiligen Tarif angehängt. Die Mannheimer macht das genauso, nur mit dem Unterschied, dass hier ein "B" an den jeweiligen Tarif angehängt ist.

Gerissen deshalb, weil der anfallende Beitrag im Gesamtbeitrag des Tarifs bereits enthalten ist und NICHT NOCH EINMAL EXTRA aufgeführt wird.

Gerissen deshalb, weil dem Kunden gar nicht auffallen kann, dass er den Beitrag für das "V" oder das "B" auch weiterhin bezahlt, selbst wenn die Entlastungsphase bereits begonnen hat.

Gerissen deshalb, weil der Vertreter es bei der Beratung nicht so genau erklären muss...

Noch ein Hinweis zur Continentale: Auch sie erweitert die Tarifbezeichnung um "BE", wenn das Beitragsentlastungsmodell vereinbart ist, in dem sie das Kürzel dem Tarif voranstellt. Im Versicherungsschein wird dann die Höhe der Entlastung und der entsprechende Beitrag rechts genannt.

Krankenversicherer Bezeichnung eingeführt
Allianz Private Krankenversicherung V, V m. Übertr.-Wert, V (U) (Beitragsentlastungsvereinbarung) 01.1996
Alte Oldenburger Krankenversicherung PBE (Beitragsermäßigung im Alter) 01.2012
AXA Krankenversicherung BEA Plus, BEA-N, BEA-U (Beitragsreduzierung im Alter) 12.1993
Barmenia Krankenversicherung EB, BA67+ (Beitragsermäßigung im Alter) 02.1996
Bayerische Beamtenkrankenkasse BEA65, BEST (Beitragsermäßigung im Alter) 07.2007
Continentale Krankenversicherung BE, BE-U (Beitragsreduzierung im Alter) 11.2007
DBV-Winterthur Krankenversicherung BSP (Beitragssicherungsplan) 03.1995
Debeka Krankenversicherung M65, M67 (Beitragsermäßigung im Alter) 10.2009
Deutscher Ring Krankenversicherung BSA, BSA-U (Beitragsentlastung) 12.1996
DEVK Krankenversicherung BE-A, BE-S (U) (Beitragsentlastung im Alter) 07.1994
DKV Deutsche Krankenversicherung V65, VV65 (Vereinbarung) 10.1994
Generali Deutschland Krankenversicherung BE, EBE (63) (Beitragsreduzierung im Alter) 08.1994
Globale Krankenversicherung BEA (Beitragsentlastung im Alter) 02.1994
Gothaer Krankenversicherung V (Vorsorgestufe), MediSafe 04.1992
HALLESCHE Krankenversicherung MBZ, MBZflex, MBZ.flex (Modifizierte Beitragszahlung) 12.1993
Hanse Merkur Krankenversicherung MBZ, BEN (Modifizierte Beitragszahlung) 04.1996
HUK-COBURG Krankenversicherung BET 55-70, BEIT-ERM 55-70 (Beitragsentlastungstarif) 09.2011
INTER Krankenversicherung BEA, BEA U (Beitragsermäßigung im Alter) 07.1996
LVM Krankenversicherung VorsorgePlus (Beitragsermäßigung) 01.2011
Mannheimer Krankenversicherung BV, BW (Beitragsreduzierung im Alter) 07.1991
MÜNCHENER VEREIN Krankenversicherung ABE, ABE-U (Altersbeitragsentlastung) 01.1995
NÜRNBERGER KRANKENVERSICHERUNG BET (Beitragsermäßigung im Alter) 01.2011
ottonova Krankenversicherung BEK 64, BEK 67 (Beitragsreduktion im Alter) 06.2017
R+V Krankenversicherung BET, WBET, BETU, WBETU (Beitragsentlastung) 01.2000
SDK Süddeutsche Krankenversicherung BE, BE-U (Beitragsreduzierung im Alter) 01.1998
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung peB 60-70, peB 60-70 (U) (Beitragsermäßigung) 01.2012
UNION KRANKENVERSICHERUNG BEA 65, BEA 65 (U) (Beitragsentlastung im Alter) unbekannt
uniVersa Krankenversicherung BE|flex, uni-BE|flex (Reduzierung des Beitrags im Alter) 08.2011
Vereinte Krankenversicherung V (Beitragsentlastungsvereinbarung) unbekannt
VRK Krankenversicherung Beitragsermäßigung 55-70, BEIT-ERM 55-70 (Beitragsentlastung) 03.2012
Württembergische Krankenversicherung SBA, SBAN, SBVU, SBZU (Beitragsentlastung) 01.2009

Hinweis: Keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität.

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