Standardtarif - Welcher Unterschied besteht zum Basistarif?

Wo ist der Unterschied zum neuen Basistarif

Der Standardarif wurde bereits 1994 eingeführt und ist, genau wie sein Nachfolger ein politisches Mittel, um der Beitragsproblematik der Privaten Krankenversicherung gerade bei älteren Versicherten entgegen zu wirken. Er sieht Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen vor und sein Beitrag darf den Höchstbeitrag der Krankenkassen nicht übersteigen.
Um in den Standardtarif wechseln zu können müssen Sie als Versicherter das 65. Lebensjahr überschritten haben und seit mindestens zehn Jahren bei Ihrem PKV-Anbieter versichert sein. Sie können ach bereits ab dem 55. Lebensjahr in den Standardtarif wechseln, sofern Ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgenze liegt.

Beim Standardtarif handelt es sich nicht um eine "echte" private Krankenvesicherung, sondern eigentlich um eine gesetzliche Versicherung unter dem Dach der PKV.
Im Gegensatz zum Basistarif ist der Standardtarif ein echtes Schnäppchen, zumindest im Bezug auf seinen Beitrag. Er ist bei weitem geringer, denn die anrechenbare Alterungsrückstellung aus dem bisher bestehenden Vertrag wirkt sich beitragsmindernd aus.

Es gibt im Standardtarif keine unterschiedlichen Selbstbehalt-Stufen und sein Leistungsumfang kann nicht durch private Zusatzversicherungen gesteigert werden.

Zuletzt aktualisiert am 24-02-2011 von Oliver Beyersdorffer.

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