Basistarif - Wie sieht er aus?

Welche Leistungen unfaßt der Basistarif

Der Basistarif wurde im Januar 2009 eingeführt und jeder PKV-Anbieter muss ihn ür sein Klientel bereit halten. Beim Basistarif handelt es sich um den weiteren Versuch der Politik auf die den Geschäftsbereich der PKV Einfluss zu nehmen.

Der Anspruch lautete: "... eine bezahlbare Krankenversicherung unter dem Dach der PKV..." zu schaffen, um die allgemeine Krankenversicherungspflicht durchsetzbar machen zu können.

Mit dem Basistarif wurde folgendes geschaffen:

  • Ein Einheitstarif für alle, die entweder aufgrund von Krankheit oder finanziellen Umständen nicht versichert sind und durch ihr berufliches oder persönliches Umfeld der PKV zuzuordnen sind.
  • Versicherungsschutz auf GKV-Nivaeu zu einem künstlich gedeckelten Höchstbeitrag
  • Ein Beitrag, der subventionierbar ist, sofern nachweislich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht ausreicht, um den Beitrag bezahlen zu können.
  • Ein Auffangbecken für PKV-Kunden, die aufgrund gestiegener Beiträge in ihren Tarifen nicht verbleiben wollen oder können.

Das alles wird durch die PKV-Versicherten finanziell getragen, so dass die soziale Verantwortung für einen Teil der Bevölkerung nicht mehr vom Staat getragen werden muss, sondern auf Beitragszahler abgewälzt wird, denn die Subventionen in Form von Beitragsreduzierung und der so genannten Umlageelemente bezahlen letztlich alls PKV-Versicherten. Zu den Umlageelementen zählen die nicht zu vereinbarenden Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse, zu denen es kommen würde, sofern eine PKV übliche Gesundheitsprüfung bei Aufnahme durchführbar wäre.

Der Basistarif scheint wenig attraktiv, denn es haben sich seit Einführung nur rund 10.000 Personen dort versichert. Ein Grund ist sicherlich, der hohe Beitrag, denn im Basistarif bezahlen alle Erwachsenen den Höchstbeitrag unabhängig von ihrem Alter. Diesen hohen Beitrag von zur Zeit 570,00 EUR monatlich können Sie nur mindern, indem Sie einen der vier Selbstbehaltstufen zwischen 300,00 EUR und 1.200,00 EUR wählen.

Sollten Sie aus Ihrem bisherigen Vertag Alterungsrückstellungen mitbringen, so werden sie angerechnet. Aber sie wirken sich nicht aus Ihren zu zahlenden Beitrag aus. Das hat mit der künstlichen Deckelung des Beitrags zu tun, denn die PKV geht grundsätzlich von einem fiktiven Beitrag aus und zeiht davon die Anrechnungsbeträge Ihrer Alterungsrückstellungen ab. Ergibt sich daraus ein Beitrag, der höher ist als der "gedeckelte" wird nur dieser fällig.

Internen Berechnungen der PKV zur Folge, benötigt man im Basistarif eingentlich einen Beitrag in Höhe von über 1.400,00 EUR monatlich.

Sollten Sie in den Basistarif wechseln, ist ein Weg zurück nicht mehr möglich, sofern Sie nicht über einen einwandfreien Gesundheitszustand verfügen.


Zwei Reporte mit weiterführenden Informationen

Wenn Sie an weiteren Details zum Basistarif interessiert sind, den genauen Leistungsumfang erfahren wollen und seine mögliche Entwicklung in der Zukunft, dann gibt es hier einen umfassenden Report dazu.

In einem weiteren kurzen Report zeige ich Ihnen, aus welchen Gründen der Basistarif für alle Erwachsenen immer den Höchstbeitrag kostet und dadurch gar nicht preiswert sein kann, wie die Regierung (Große Koalition 2005-2009) versprochen hatte. Außerdem lege ich Ihnen die Fakten dar, warum Ihre Alterungsrückstellung auf den Beitrag keinerlei spürbare Auswirkung hat.

Zuletzt aktualisiert am 28-05-2010 von Oliver Beyersdorffer.

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