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Tarifwechsel-Gebühr für alle?

01-03-2010 13:13

Die Allianz Private Krankenversicherung AG (APKV) hat es vorgemacht und jetzt schaut die Branche gebannt auf die das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort geht der Streit um die Zulässigkeit des Tarifstrukturzuschlags in die nächste Runde.
Ich bin aus Ihren Reihen auf einen Artikel aufmerksam gemacht worden, der am 22.02.2010 auf capital.de erschienen ist und zeigt, wie Sie »Raus aus der Beitragserhöhungsspirale« kommen. Auf Seite zwei des Artikels wird auch auf die Machenschaften der APKV hingewiesen und die angekündigte Revision der BaFin.
Auch der Autor dieses Artikels sieht die Gefahr des richtungsweisenden Charakters der Entscheidung der Frankfuter Richter. Sollte letztlich auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu dem Schluss kommen, dass ein pauschaler Risikozuschlag von Tarifwechslern zu bezahlen ist, dann würde diese Vorgehensweise sicherlich viele Nachahmer finden.
Ich greife diese Thema nochmals auf, denn der Autor betont im Schlussabschnitt seines Artikels auf die möglicherweise kurze verbleibende Zeitspanne bis zu einem möglichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und den sich daraus ergebenden Folgen.
Um das nochmals ganz deutlich zu machen. Wird das Urteil des Verwaltungsgerichts in Frankfurt bestätigt, ist davon auszugehen, dass die PKV-Anbieter unter Berufung auf dieses Urteil von allen Tarifwechsel-Kunden künftig auch einen pauschalen Risikozuschlag verlangen.
Sie sollten also Ihren Tarifwechsel nicht zu lange aufschieben. Ist er erst einmal vollzogen, kann der Versicherer nachträglich keinen Zuschlag mehr verlangen.

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