Tarifstrukturzuschlag ist unzulässig!
24-06-2010 15:28
Das BundesVerwaltungsgericht in Leipzig hat die Allianz Private Krankenversicherungs-AG abgewatscht. Der Tarifstrukturzuschlag, den alle Bestandskunden bei einem Tarifwechsel in die AktiMed-Tarifserie bezahlen mussten ist unzulässig. Er verstößt laut Ansicht des Gerichts gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht.
Durch diese Entscheidung ist klar, dass die APKV seit Einführung der Tarife im März 2007 gegen geltendes Recht verstößt. Jeder APKV-Kunde, der von einem anderen Tarif in einen AktiMed-Tarif gewechselt hat und den Tarifstrukturzuschlag bezahlt, wird ab sofort eine nochmalige Beitragserleichterung erfahren, denn die APKV darf den Zuschlag nicht mehr erheben.
Wenn Sie zu meinen Lesern gehören, dann haben Sie sicherlich den Rat befolgt, bei einem Tarifwechsel in AktiMed das Umstellungsangebot um den handschriftlichen Passus zu ergänzen, dass Sie den Tarifstrukturzuschlag nur unter Vorbehalt einer späteren gerichtlichen Entscheidung bezahlen.
Das wird sich jetzt für Sie auszahlen, denn Sie können die bislang bezahlten Beträge des zu unrecht verlangten Tarifstrukturzuschlag zurückfordern.
Ein entsprechendes Musterschreiben habe ich für Sie in Ihrem Leserbereich zum kostenlosen Download bereitgestellt.
Durch diese Entscheidung ist klar, dass die APKV seit Einführung der Tarife im März 2007 gegen geltendes Recht verstößt. Jeder APKV-Kunde, der von einem anderen Tarif in einen AktiMed-Tarif gewechselt hat und den Tarifstrukturzuschlag bezahlt, wird ab sofort eine nochmalige Beitragserleichterung erfahren, denn die APKV darf den Zuschlag nicht mehr erheben.
Wenn Sie zu meinen Lesern gehören, dann haben Sie sicherlich den Rat befolgt, bei einem Tarifwechsel in AktiMed das Umstellungsangebot um den handschriftlichen Passus zu ergänzen, dass Sie den Tarifstrukturzuschlag nur unter Vorbehalt einer späteren gerichtlichen Entscheidung bezahlen.
Das wird sich jetzt für Sie auszahlen, denn Sie können die bislang bezahlten Beträge des zu unrecht verlangten Tarifstrukturzuschlag zurückfordern.
Ein entsprechendes Musterschreiben habe ich für Sie in Ihrem Leserbereich zum kostenlosen Download bereitgestellt.

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Was lange währt, wird endlich gut! Danke für die gute Beratung. Tarifwechsel lohnt sich, auch bei der Allianz. Jetzt werde ich den zu unrecht verlangten Tarifstrukturzuschlag zurückfordern. Danke. Bin schon auf dem Weg zum Musterschreiben.
Hallo Herr Beyersdorffer,
hat dies Gültigkeit ab heute oder auch rückwirkend. Gibt es einen Musterbrief? Ich zahle seit 1.1.2010 den Tarifstrukturzuschlag. Für mich 12,78 Euro für meine Frau 30,72 Euro, Summe 43,50 Euro.
Oder muss ich von der Allianz den Tarifstrukturzuschlag für mich und meine Frau schriftlich für die vergangenen Monate zürück fordern? Auf welches Urteil kann ich beziehen?
In unserem Schreiben an die APKV vom 22.3.2010 für die Teil -Leistungsausschluss-Erklärungen.
- in der Anlage erhalten Sie 2 unterschriebene Teil-Leistungsausschluss-Erklärungen.
- Hans- Peter Schöller und Burghild Tamara Schöller. Den Tarifstrukturzuschlag bezahlen ich und meine Frau vorbehaltlich einer späteren gerichtlichen Entscheidung.
Mit freundlichen Grüssen
Hanspeter Schöller