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Tarifstrukturzuschlag der Allianz ist zulässig

24-07-2009 09:10

Gestern war die müdliche Verhandlung in Frankfurt. Das Ergebnis ist für alle Bestandskunden der Allianz Private Krankenversicherung AG niederschmetternd. Das Verwaltungsgericht hat der Klage der Allianz gegen die BaFin stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts werden die Rechte von Bestandskunden, die von ihren alten, teuren Vereinte-Tarifen in den neuen preiswerteren AktiMed wechseln durch die Erhebung des Tarifstrukturzuschlags nicht verletzt. Die gesetzlichen Vorschriften über die Gleichbehandlung von Versicherten seien gewahrt.
Der Tarifstrukturzuschlag beträgt rund 20% der Grundprämie des AktiMed und soll die unterschiedlichen Kalkulationsstrukturen anderer, alter und geschlossener Tarife gegenüber der AktiMed-Serie ausgleichen.
Das Verwaltungsgericht kam zu der Überzeugung, dass Tarifwechsler durch die Erhebung des Tarifstrukturzuschlags nicht an einem Wechsel in den neuen Tarif gehindert werden, denn alle erworbenen Rechte, wie beispielsweise die Alterungsrückstellung würden vollständig angerechnet werden. Die gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Gleichbehandlung blieben aufgrund dessen gewahrt, dass Bestandsversicherte und Neukunden ihre Krankenversicherungsverträge zu jeweils anderen Bedingungen abgeschlossen hätten.
Das Ganze hat natürlich auch einen richtungsweisenden Charakter, denn was für die Allianz nun Rechtssicherheit schafft ermöglicht allen anderen Krankenversicherer zukünftig ebenfalls von ihren Bestandkunden im Falle eines Tarifwechsels einen zusätzlichen 20%igen Wechselzuschlag zu verlangen.
Es ist mir wirklich schleierhaft, wie die APKV mit diesen fragwürdigen Methoden durchkommt.


Laut Urteilsbegründung verlange das Tarifwechsel-Recht, dass Tarifwechsler rechtlich nicht schlechter gestellt werden dürfen, gegenüber ihrem "Alt"-Tarif. Der PKV-Anbieter sei aber nicht verpflichtet den Tarifwechsel so attraktiv wie möglich zu gestalten. Mit anderen Worten heißt dass doch eigentlich, dass ich als Krankenversicherer ab sofort hergehe und einfach von allen Bestandskunden, die in meinen neuen preiswerten Tarif wechseln wollen einen Wechsel-Zuschlag verlange, der mal mindestens 20% beträgt. Da bin ich ja rechtlich abgesichert aufgrund des Urteils.

Der Tarifstrukturzuschlag soll die unterschiedliche Kalkulationstrukturen ausgleichen. Die entstehen aufgrund einer veränderten Gesundheitsprüfung, die eine verursachungsgerechtere und umfassendere Bewertung von Vorerkrankungen ermöglichen soll. Gemeint ist damit sicherlich eine Software namens AktuarMed der Firma Risk-Consulting aus Köln, die sich bereits bei mehreren Krankenversicherern im Einsatz befindet. Hierzu ist meine Recherche noch nicht abgeschlossen. Sobald ein Ergebnis feststeht, werde ich das hier veröffentlichen.

 

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