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Regierung: 1 - PKV: 0 - Der Basistarif bleibt

10-06-2009 12:38

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der PKV und ein paar privat Versicherten abgewiesen.
Die Senat begründete seine Entscheidung damit, dass es keinesfalls gegen die Grundrechte der PKV-Unternehmen verstoße, wenn sie vom Gesetzgeber gezwungen werden sowohl Geringverdiener, als auch ältere und kranke Menschen in den Basistarif aufnehmen zu müssen. Außerdem sei die Übertragbarkeit von Alterungsrückstellung beim Wechsel zu einem neuen PKV-Anbieter genauso gesetzeskonform, wie die dreijährige Wartezeit bei einem Wechsel von der Gesetzlichen zur Privaten Krankenversicherung.

Mich überrascht das Urteil eigentlich nicht, denn die PKV war meines Wissens nicht bereit, das vom Senat des Bundesverfassungsgerichtes geforderte Zahlenmaterial vollumfänglich zur Verfügung zu stellen und dadurch kamen auch die zur mündlichen Verhandlung am 10.12.2008 geladenen Sachverständigen Bert Rürup und Prof. Ulrich Meyer aus Bamberg zu einer für die PKV eher niederschmetternden Einschätzung der vorgelegten Zahlen und Prognosen. Wenn man bei einem Prozeß, bei dem es darum geht die wie die PKV sich ausdrückte existenzielle Bedrohung für die gesamte Branche abzuwehren, kann ich doch nicht mit Zahlen geizen und mich kokett auf Unternehmensgeheimnisse berufen. Da ist doch ein solches Urteil vorprogrammiert. Den Anspruch haben für das deutsche Gesundheitssystem unverzichtbar und für die medizinische Qualität aufgrund der viel höheren Honorare, die letztlich allen Patienten zugute kommt mitverantwortlich zu sein und dann aber beleidigt in der Ecke stehen und ein Mimosendasein führen.
Ich versteh's nicht!

Ulla Schmidt: 1
PKV: 0

Übrigens, das entsprechende Aktenzeichen beim Bundesverfassungsgericht lautet 1 BVR 706/08.

 

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