Portable Alterungsrückstellung in Höhe von € 0,00
08-01-2009 15:51
Als PKV-Kunde wissen Sie sicherlich, dass Bestandskunden jetzt, im ersten Halbjahr 2009 den Anbieter wechseln und einen Teil Ihrer angesammelten Alterungsrückstellungen mitnehmen können. Allerdings müssen Sie im Basistarif des neuen Versicherers mindestens 18 Monate bleiben, bevor Sie in einen Normal-Tarif wechseln dürfen.
Diese einmalige Gelegenheit sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, besser bekannt als Gesundheitsreform 2007 vor.
Das Problem dabei ist, dass der PKV-Verband gegenüber dem Bundesfinanzministerium bereits im Vorfeld der politischen Verhandlungen erklärt hat, dass die Alterungsrückstellungen nicht für jeden einzelnen Versicherten individuell berechenbar seien, obwohl das bereits wissenschaftlich mehrfach bewiesen wurde. Darüber hinaus überzeugte der Verband das Ministerium, das gleichzeitig auch die oberste Aufsichtsbehörde der PKV-Unternehmen ist, dass man eine fiktive Berechnungsmethode anwenden könne, um einen zur Mitnahme möglichen Anteil der Alterungsrückstellungen zu berechnen. Das Ministerium folgte dem Vorschlag des PKV-Verbands und jetzt wird dieser mitnahmefähige Anteil der Alterungsrückstellung auf dem Niveau des Basistarifs kalkuliert, als ob dieser bereits seit Vertragsbeginn im Basistarif versichert gewesen wäre.
In der Kalkulation der PKV spielt auch das steigende Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter eine wichtige Rolle, denn steigt dieses Risiko an, so müssen auch die zu bildenden Alterungsrückstellungen höher ausfallen. Im Gegenzug werden keine oder nur wenig Alterungsrückstellungen gebildet, wenn es sich um Tarife handelt, in denen das Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter nicht oder nur geringfügig steigt.
Und genau dieser Kunstgriff der PKV kann jetzt dazu führen, dass bei der Kündigung eines wechselwilligen PKV-Versicherten zur Mitnahme € 0,00 zu Verfügung stehen.
Die Krankenversicherer wollen im Basistarif bereits ab dem Alter 30 den Höchstbeitrag von € 569,63 verlangen, denn sie rechnen aufgrund des Kontrahierungszwangs und der allgemeinen Versicherungspflicht mit dem Zugang vieler Schwerkranken.
Wenn aber das Krankheitsrisiko für jüngere Versicherte nahezu gleich hoch angesehen wird, wie für Ältere, dann würden keinerlei Rückstellungen gebildet werden und dadurch auch nichts zur Mitnahme zu Verfügung stehen.
Das Bundesfinanzministerium hat schon angekündigt, dass diese Kalkulationsverordnung zu ergänzen ist, so dass die wechselwilligen PKV-Kunden zumindest einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen erhalten.
Wie ich bereits Ende 2006 vermutet habe, wird der Bestandsversicherte von der Gesundheitsreform 2007 nicht wirklich profitieren können.
Kündigung ist immer die schlechteste Option. PKV Beitrag sparen und beginnende Tarif-Vergreisung stoppen erreichen Sie durch einen Tarifwechsel. Ganz ohne Kündigung und ohne Verlust Ihrer Alterungsrückstellungen.
Diese einmalige Gelegenheit sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, besser bekannt als Gesundheitsreform 2007 vor.
Das Problem dabei ist, dass der PKV-Verband gegenüber dem Bundesfinanzministerium bereits im Vorfeld der politischen Verhandlungen erklärt hat, dass die Alterungsrückstellungen nicht für jeden einzelnen Versicherten individuell berechenbar seien, obwohl das bereits wissenschaftlich mehrfach bewiesen wurde. Darüber hinaus überzeugte der Verband das Ministerium, das gleichzeitig auch die oberste Aufsichtsbehörde der PKV-Unternehmen ist, dass man eine fiktive Berechnungsmethode anwenden könne, um einen zur Mitnahme möglichen Anteil der Alterungsrückstellungen zu berechnen. Das Ministerium folgte dem Vorschlag des PKV-Verbands und jetzt wird dieser mitnahmefähige Anteil der Alterungsrückstellung auf dem Niveau des Basistarifs kalkuliert, als ob dieser bereits seit Vertragsbeginn im Basistarif versichert gewesen wäre.
In der Kalkulation der PKV spielt auch das steigende Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter eine wichtige Rolle, denn steigt dieses Risiko an, so müssen auch die zu bildenden Alterungsrückstellungen höher ausfallen. Im Gegenzug werden keine oder nur wenig Alterungsrückstellungen gebildet, wenn es sich um Tarife handelt, in denen das Krankheitsrisiko mit zunehmendem Alter nicht oder nur geringfügig steigt.
Und genau dieser Kunstgriff der PKV kann jetzt dazu führen, dass bei der Kündigung eines wechselwilligen PKV-Versicherten zur Mitnahme € 0,00 zu Verfügung stehen.
Die Krankenversicherer wollen im Basistarif bereits ab dem Alter 30 den Höchstbeitrag von € 569,63 verlangen, denn sie rechnen aufgrund des Kontrahierungszwangs und der allgemeinen Versicherungspflicht mit dem Zugang vieler Schwerkranken.
Wenn aber das Krankheitsrisiko für jüngere Versicherte nahezu gleich hoch angesehen wird, wie für Ältere, dann würden keinerlei Rückstellungen gebildet werden und dadurch auch nichts zur Mitnahme zu Verfügung stehen.
Das Bundesfinanzministerium hat schon angekündigt, dass diese Kalkulationsverordnung zu ergänzen ist, so dass die wechselwilligen PKV-Kunden zumindest einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen erhalten.
Wie ich bereits Ende 2006 vermutet habe, wird der Bestandsversicherte von der Gesundheitsreform 2007 nicht wirklich profitieren können.
Kündigung ist immer die schlechteste Option. PKV Beitrag sparen und beginnende Tarif-Vergreisung stoppen erreichen Sie durch einen Tarifwechsel. Ganz ohne Kündigung und ohne Verlust Ihrer Alterungsrückstellungen.

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