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Neuer Tarif bei der APKV für die Ärzte-Gruppenversicherung

16-03-2010 09:34

Seit Februar 2010 hat die Allianz Private Krankenversicherungs-AG ihr Ärzte-Gruppenversicherungsangebot um einen weiteren Tarif für zahnmedizinische Leistungen mit der Bezeichnung 752 ergänzt. Er ist mit Übertragungswert kalkuliert und erweitert das Ärzteangebot im Optimal-Schutz. Seine Leistungen umfassen
- 100% für Zahnbehandlung, dazu zählen auch Inlays und Zahnprophylaxe;
- 80% für Zahnersatz, dazu zählen prothetische Leistungen einschl. Kronen bzw. Teilkronen, Teleskopkronen, Verblendungen, Implantate) und funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen;
- 80% Kieferorthopädie.
Der Tarif sieht in mediznisch begründeten Fällen keine Begrenzung auf die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte vor. Allerdings gibt es in den ersten 36 Monaten Erstattunghöchstbeträge, die bei Unfall entfallen.
Gruppenversicherung haben die Eigenschaft preiswerter zu sein. Sofern der Tarif auch außehalb einer Gruppe abzuschließen ist, ist dafür ein höherer beitrag zu bezahlen. Eine weitere Eigenart der Gruppenversicherung ist der Kontrahierungszwang, das heißt, dass Personen, die zu dieser Gruppe gehören in jedem Fall versicherbar sind. Selbst dann, wenn das medizinische Risiko eigentlich zu einer Ablehnung führen müsste.

Die APKV ist der führende Ärzte-Versicherer in Deutschland. Allerdings basieren die Ärzte-Tarife auf der 7er-Tarifserie der Vereinten. Die AktiMed-Tarife haben kein identisches Leistungsniveau, aber in einigen Bereichen zusätzliche Leistungen. Sollten Sie sich für einen Tarifwechsel interessieren, dann haben Sie als Arzt auch die Möglichkeit in den AktiMed zu wechseln. Nur weil Sie Mediziner sind, müssen Sie deshalb nicht im Ärztetarif versichert sein. Hier handelt es sich nur um eine "Kann-Lösung".
Die Beiträge im AktiMed sind geringer als in den Ärztetarifen. Allerdings wird das Ergebnis getrübt vom Tarifstrukturzuschlag. Hier ist noch ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig.

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