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Neue Tarife bei der SDK - Süddeutsche Krankenversicherung

22-02-2010 18:42

Die SDK hat seit Januar 2010 ihr modulares Tarifwerk um zwei anbulante Bausteine und zwei Bausteine im zahnmedizinischen Bereich ergänzt.
Die ambulanten Alternativen heissen A210 mit 1.000 EUR und A220 mit 2.000 EUR jährlichem Selbstbehalt. Bei mitversicherten Kindern halbieren sich die Selbstbehalte jeweils. Das Besondere an bei Tarifen ist, dass die eigentlich geltende Begrenzung auf die Regelhöchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dauerhaft bis zum Höchstsatz erweitert wird, im Falle eine Dread-Disease-Diagnose. Den Begriff Dread Disease steht für »schwere Krankheit« und kommt aus dem Bereich der Lebensversicherung.
Die beiden Tarife im zahnärztlichen Bereich sind der Z250, der Leistungen bis zum Regelhöchstsatz der GOZ im Z250 vorsieht und Zahnersatzmaßnahmen zu 50% erstattet, sowie der Z260, der bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung leistet und die Kosten für Zahneratz bis zu 60% übernimmt.
Die Besonderheit bei diesen Tarifen ist, dass bei der beitragsrückerstattung die Aufwendungen für die professionelle Zahnreinigung und vorbeugende Maßnahmen nich berücksichtigt werden.

Tarifwechsel im üblichen Sinne sind bei der SDK aufgrund des modularen Tarifwerks nicht in der Weise lukrativ. Dennoch kann der Austausch der einzelnen Leistungskomponenten ebenfalls zu einer Beitragsersparnis führen.

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