Neue Tarife bei der DKV
04-03-2010 12:06
Die DKV hat einen neuen Kompakttarif mit der Bezeichnung BS5 für die neuen Bundesländer zum 01.01.2010 eingeführt. Er hat einen tariflichen Selbstbehalt in Höhe von 750,00 EUR über alle Leistungsbereiche (Kinder und Jugendliche 375,00 EUR). Seine Leistungen umfassen:
Bei der DKV gibt es für Tarifwechsel-Interessenten eigentlich gute Aussichten aufgrund der zahlreichen verschiedenen Tarifwerke. Selbst für Tarifwechsel in den Ost-Tarifen stehten inzwischen verschiedene Tarifwerke zur Auswahl.
Erfolgversprechend und mit hohen Beitragsersparnissen sind Wechsel von den M-Tarifen in die VolMedtarife möglich und sinnvoll. Bei den Ost-Tarifen können Beitragsersparnisse realisiert werden von BSK nach BS0 und BS9.
Bei den "Neue-Welt"-Tarifen sind in den Beiträgen auch der "Beitrag für die übertragbare Alterungsrückstellung" enthalten, so dass ein Wechsel dorthin nicht ganz so vorteilhaft sein kann.
- Psychotherapie und Logopädie im Rahmen der Regelhöchstsätze,Es ist ein "Neue-Welt"-Tarif, der mit VollMed ZPL, mit VollMed SW1, bzw. SW2 kombiniert werden kann.
- häusliche Behandlungspflege und Sehhilfen bis maximal 100,00 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren,
- allgemeine Krankenhausleistungen mit Belegarzt (bis zum 2,3-fachen Satz) und
- zahnärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen für Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie jeweils 50% inklusive einer Summenbegrenzung, die für die gesamte Vertragslaufzeit gilt und zusätzlich eine Preis-Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen und Materialien.
Bei der DKV gibt es für Tarifwechsel-Interessenten eigentlich gute Aussichten aufgrund der zahlreichen verschiedenen Tarifwerke. Selbst für Tarifwechsel in den Ost-Tarifen stehten inzwischen verschiedene Tarifwerke zur Auswahl.
Erfolgversprechend und mit hohen Beitragsersparnissen sind Wechsel von den M-Tarifen in die VolMedtarife möglich und sinnvoll. Bei den Ost-Tarifen können Beitragsersparnisse realisiert werden von BSK nach BS0 und BS9.
Bei den "Neue-Welt"-Tarifen sind in den Beiträgen auch der "Beitrag für die übertragbare Alterungsrückstellung" enthalten, so dass ein Wechsel dorthin nicht ganz so vorteilhaft sein kann.

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