Leistungserweiterung bei der HanseMerkur
08-03-2010 07:42
Seit Januar 2010 gibt es bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG zusätzliche Leistungen in verschiedenen Bereichen:
- Heilmittel - in den Tarifen A20 bis A50, A70, AE, AS0 bis AS4, ASZG, KE, KV1 bis KV4, KVE und KVG werden nun auch die Kosten für Schwangerschaftsgynastik erstattet.
- Hilfsmittel - unterschiedlich erweitert und abhängig von der bisherigen Leistungszusage werden zukünftig auch die Kosten für Coagu-Check-Systeme, Insulinpumpen, Medikamentenpumpen, Absauggeräte, Rollatoren, Stoma-, Tracheostoma- und Inkontinenzartikel, Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte, Herz- und Atemmonitore, Pulsoxymeter für Säuglinge, Kunstaugen, sonstige Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle erstattet.
- Kosten für Ambulante Rettungsfahrten sind in den Tarifen A20 bis A50, A70, AE, AS0 bis AS4, ASZG, BSS, - KE, KV1 bis KV4, KVE und KVG erstattungsfähig.
- Stationäre Transportkosten vom Krankenhaus sindd in den Tarifen KVE und KVG erstattungsfähig.
- Ein Heil- und Kostenplan muss nun nicht mehr vorgelegt werden in den Tarifen ASZG, KV1 bis KV4, KVE, KVG, ZV und ZA20 bis ZA50.
- Auf die vorherige Leistungszusage bei Behandlungen in gemischten Anstalten wird zukünftig verzichtet, soweit es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt.

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