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Leistungserweiterung bei der HanseMerkur

08-03-2010 07:42

Seit Januar 2010 gibt es bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG zusätzliche Leistungen in verschiedenen Bereichen:
- Heilmittel - in den Tarifen A20 bis A50, A70, AE, AS0 bis AS4, ASZG, KE, KV1 bis KV4, KVE und KVG werden nun auch die Kosten für Schwangerschaftsgynastik erstattet.
- Hilfsmittel - unterschiedlich erweitert und abhängig von der bisherigen Leistungszusage werden zukünftig auch die Kosten für Coagu-Check-Systeme, Insulinpumpen, Medikamentenpumpen, Absauggeräte, Rollatoren, Stoma-, Tracheostoma- und Inkontinenzartikel, Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte, Herz- und Atemmonitore, Pulsoxymeter für Säuglinge, Kunstaugen, sonstige Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle erstattet.
- Kosten für Ambulante Rettungsfahrten sind in den Tarifen A20 bis A50, A70, AE, AS0 bis AS4, ASZG, BSS, - KE, KV1 bis KV4, KVE und KVG erstattungsfähig.
- Stationäre Transportkosten vom Krankenhaus sindd in den Tarifen KVE und KVG erstattungsfähig.
- Ein Heil- und Kostenplan muss nun nicht mehr vorgelegt werden in den Tarifen ASZG, KV1 bis KV4, KVE, KVG, ZV und ZA20 bis ZA50.
- Auf die vorherige Leistungszusage bei Behandlungen in gemischten Anstalten wird zukünftig verzichtet, soweit es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung handelt.
Ein Tarifwechsel von den Modulartarifen in die Kompakttarife ist finanziell interessant. Hier gilt es besonders die Leistungen anzusehen.

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