APKV vs. BaFin - Mündliche Verhandlung terminiert
23-06-2009 05:58
Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts in Frankfurt hat den Termin der mündllichen Verhandlung zwischen der Allianz Private Krankenversicherung AG und der BaFin bekanntgegeben. Sie findet am Donnerstag, den 23.072009 um 12.00 Uhr im Sitzungssaal 1 im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes in der Adalbertstr. 18 in Frankkuft-Brockenheim statt.
Zur Erinnerung:
In diesem Verfahren geht es nicht darum ob der Tarifstrukturzuschlag gerechtfertigt ist oder nicht, sondern eigentlich um die Frage, ob die BaFin den Widerspruch der APKV hat ablehnen dürfen.
Sie sollten auch eines wissen: Die BaFin hat sich nicht gegen den Tarifstrukturzuschlag im Ganzen ausgesprochen, sondern nur gegen seine Erebung unabhängig von der Frage, ob der AktiMed-Tarif gegenüber dem (Alt-)Tarif Mehrleistungen bietet oder nicht, und dass er auch bei Tarifwechsel-Kunden errhoben wird, die in Ihrem bisherigen (Alt-)Tarif keinen Risikozuschlag hatten.
Ich persönlich erwarte den Ausgang dieser Posse mit Spannung, denn es wird Zeit, dass sich endlich die Gerichte mit dem Tarifstrukturzuschlag beschäftigen und die Art und Weise wie die Allianz Pivate Krankenversicherung AG ihre Vereinte-Kunden behandelt an den Pranger gestellt wird. Ich weiß von über 60 Fällen, in denen der Ombudsmann der APKV empfohlen hat, auf den Tarifstrukturzuschlag zu verzichten. Bedauerlicherweise vertritt die Allianz auch weiterhin ihr Kunden-UN-freundliches Verhalten.
Und eines möchte ich an dieser Stelle noch hinzufügen, in den letzten Monaten konnten einge meiner Leser, die bei der APKV versichert sind erfolgreich nach AktiMed wechseln. Im Augenblick betreue ich drei APKV-Kunden persönlich und auch hier stehen zwei kurz vor dem erfolgreichen Abschluss ihres Tarifwechsels. Es ist leider sehr schwer und zeitintensiv die vielen (Allianz-)Hürden mit Bravour zu nehmen.
Zur Erinnerung:
In diesem Verfahren geht es nicht darum ob der Tarifstrukturzuschlag gerechtfertigt ist oder nicht, sondern eigentlich um die Frage, ob die BaFin den Widerspruch der APKV hat ablehnen dürfen.
Sie sollten auch eines wissen: Die BaFin hat sich nicht gegen den Tarifstrukturzuschlag im Ganzen ausgesprochen, sondern nur gegen seine Erebung unabhängig von der Frage, ob der AktiMed-Tarif gegenüber dem (Alt-)Tarif Mehrleistungen bietet oder nicht, und dass er auch bei Tarifwechsel-Kunden errhoben wird, die in Ihrem bisherigen (Alt-)Tarif keinen Risikozuschlag hatten.
Ich persönlich erwarte den Ausgang dieser Posse mit Spannung, denn es wird Zeit, dass sich endlich die Gerichte mit dem Tarifstrukturzuschlag beschäftigen und die Art und Weise wie die Allianz Pivate Krankenversicherung AG ihre Vereinte-Kunden behandelt an den Pranger gestellt wird. Ich weiß von über 60 Fällen, in denen der Ombudsmann der APKV empfohlen hat, auf den Tarifstrukturzuschlag zu verzichten. Bedauerlicherweise vertritt die Allianz auch weiterhin ihr Kunden-UN-freundliches Verhalten.
Und eines möchte ich an dieser Stelle noch hinzufügen, in den letzten Monaten konnten einge meiner Leser, die bei der APKV versichert sind erfolgreich nach AktiMed wechseln. Im Augenblick betreue ich drei APKV-Kunden persönlich und auch hier stehen zwei kurz vor dem erfolgreichen Abschluss ihres Tarifwechsels. Es ist leider sehr schwer und zeitintensiv die vielen (Allianz-)Hürden mit Bravour zu nehmen.

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